Rechtsprechung
   LG Heidelberg, 21.09.2012 - 1 O 44/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,32350
LG Heidelberg, 21.09.2012 - 1 O 44/12 (https://dejure.org/2012,32350)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 21.09.2012 - 1 O 44/12 (https://dejure.org/2012,32350)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 21. September 2012 - 1 O 44/12 (https://dejure.org/2012,32350)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,32350) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbeziehung von § 28 Abs. 3 a) dd) Satz 3 ARB 2000 in einen Versicherungsvertrag zwischen Versicherungsnehmer und Rechtsschutzversicherung nach § 305c BGB

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARB 2000 § 28 Abs. 3 S. 3a) dd)
    Einbeziehung von § 28 Abs. 3 a) dd) Satz 3 ARB 2000 in einen Versicherungsvertrag zwischen Versicherungsnehmer und Rechtsschutzversicherung nach § 305c BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Regelung über völlige Leistungsfreiheit einer Rechtsschutzversicherung bei geringfügiger Überschreitung der Streitwertgrenze ist unwirksam

Papierfundstellen

  • r+s 2012, 595
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • LG Waldshut-Tiengen, 08.05.2013 - 6 Ns 25 Js 8409/09

    Parteiverrat: Interessengegensatz bei Mandatierung durch Voreben und Nacherben

    Die Klage wurde mit Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 13.01.2012 - 1 O 44/12 - abgewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 18.05.2018 - 4 U 257/17

    Umfang der Deckungszusage eines Rechtsschutzversicherers

    Im Rahmen der Prüfung, ob für weitere Instanzen Deckung zu erteilen ist, hat der Versicherer allerdings auch zu beachten, dass eine früher erteilte Deckungszusage ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis darstellt (KG VersR 1997, 1352; Oldenburg VersR 1996, 1233; Düsseldorf r+s 2002, 242, 243; Karlsruhe VersR 2003, 1436; Celle VersR 2008, 1645, 1647; LG Heidelberg r+s 2012, 595, 596; Duhm S. 213 ff.; vB/P/van Bühren § 1 ARB2010 Rn. 18), welches ihm Einwendungen (mangelnde Erfolgsaussicht, Risikoausschluss) ausschließt, die er zum Zeitpunkt der Abgabe erheben konnte und zumindest auf Grund der ihm vorliegenden Schilderung des Sachverhalts hätte kennen müssen (Prölss/Martin/Armbrüster, 30. Aufl. 2018, ARB 2010 § 17 Rn. 10 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht